Widerrufsbutton in Shopware 5 umsetzen – so geht’s

Widerrufsbutton in Shopware 5 umsetzen - so geht's

Seit dem 19. Dezember 2025 sind die Anforderungen an den Widerrufsbutton für Online-Shops klar definiert. Für Händler bedeutet das: Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, die technische Umsetzung vorzubereiten und zu testen – bevor die Pflicht ab dem 19. Juni 2026 in Kraft tritt.

Die rechtlichen Hintergründe sowie die grundlegenden Anforderungen haben wir im Blogartikel „Widerrufsbuttonpflicht ab Juni 2026 – die neue Pflicht verstehen“ ausführlich erläutert. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf der praktischen Umsetzung und den technischen Anforderungen im Showpare-5-Shop.


Umsetzung des Widerrufsbuttons in Shopware 5

Für Shopware-5-Nutzer stellt safefive ein kurzes Video bereit, das Schritt für Schritt zeigt, wie der Widerrufsbutton im Shop eingerichtet wird – von der Beschriftung über die Platzierung bis hin zum Absenden des Formulars:


Anforderungen an den Widerrufsbutton

Damit der Widerrufsbutton den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
    Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar, klar beschriftet und leicht erreichbar sein. Empfehlenswert ist eine dauerhafte Platzierung an einer festen Stelle, z. B. im Header, Footer oder Navigationsmenü.
  • Eindeutige Beschriftung
    Die Beschriftung muss unmissverständlich sein, z. B. „Vertrag widerrufen“. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“ oder „Abbrechen“ sind zu vermeiden.
  • Zweistufiger Prozess
    Die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons muss einen zweistufigen Ablauf unterstützen:
  • Widerruf erklären: Der Verbraucher gibt seine Daten ein – Name, Vertrags- oder Bestellnummer und ggf. Angaben, wie er die Eingangsbestätigung erhalten möchte (z. B. per E-Mail). Anschließend klickt er auf die Schaltfläche, um den Widerruf endgültig zu erklären.
  • Eingangsbestätigung senden: Der Unternehmer muss den Widerruf unverzüglich bestätigen, üblicherweise innerhalb eines Tages, um Verzögerungen ohne Verschulden zu vermeiden. Die Bestätigung enthält den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
  • Unmittelbarkeit und Einfachheit
    Der Widerruf muss genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss selbst. Unnötige Zwischenschritte, wiederholte Bestätigungen oder zusätzliche Feedback-Abfragen sollten vermieden werden.
  • Ständige Verfügbarkeit
    Die Funktion muss jederzeit im Kundenbereich und auf der allgemeinen Shop-Seite verfügbar sein, damit Verbraucher jederzeit widerrufen können

Wer den Widerrufsbutton bereitstellen muss

Die neue Pflicht gilt für alle Shopbetreiber:innen, unabhängig von der Unternehmensgröße, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließen. Der Widerrufsbutton ersetzt nicht die bisherigen Widerrufsmöglichkeiten (wie E-Mail oder Brief), sondern ist als zusätzliche Option verpflichtend. .


WISSEN MACHT ECOMMERCE: Fragen & Antworten zum Widerrufsrecht im Online-Handel

Gilt die Empfangsbestätigung eines Widerrufs als Werbung?

Nein. Die Empfangsbestätigung ist eine reine Informationsnachricht und keine Werbung.

Auch wenn ein Kunde versehentlich oder absichtlich eine fremde E-Mail-Adresse angibt, liegt keine unzulässige Werbung vor. Die Nachricht informiert lediglich über den Eingang eines Widerrufs.


Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist?

Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung oder ist sie inhaltlich falsch, kann das dazu führen, dass sich die Widerrufsfrist verlängert.

Der Verbraucher kann den Widerruf dann bis zu 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss erklären. Für Händler kann das erhebliche wirtschaftliche Risiken bedeuten.


Muss im Online-Handel immer über das Widerrufsrecht belehrt werden?

Ja.
Im Online-Handel besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Widerrufsbelehrung. Nur wenn der Verbraucher korrekt belehrt wurde, beginnt die Widerrufsfrist ordnungsgemäß zu laufen.


Welche Angaben muss eine gesetzliche Widerrufsbelehrung enthalten?

(Hinweis: In den beiden folgenden Fragen geht es nicht um den neuen Widerrufsbutton, sondern um die Widerrufsbelehrung selbst.)

Die Widerrufsbelehrung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name des Unternehmers
  • Anschrift des Unternehmers
  • E-Mail-Adresse zur Abgabe des Widerrufs

Eine Telefonnummer ist nicht zwingend anzugeben. Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden (BGH, Beschl. v. 25.02.2025, Az. VIII ZR 143/24).

Zusätzlich muss das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitgestellt werden. Die Nutzung ist freiwillig, die Bereitstellung jedoch Pflicht.


Wo muss die Widerrufsbelehrung für Kund:innen auffindbar sein?

Die Widerrufsbelehrung muss leicht zugänglich und dauerhaft verfügbar sein, insbesondere durch:

  • eine Verlinkung im Footer des Online-Shops,
  • eine klare Einbindung im Checkout-Prozess,
  • die Übermittlung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail nach Vertragsschluss oder in Papierform im Paket.

Ist der Widerrufsbutton die einzige Möglichkeit zu widerrufen?

Nein.
Der Widerrufsbutton ist lediglich eine zusätzliche Option. Verbraucher können ihren Widerruf weiterhin auch per E-Mail, Brief oder durch jede andere eindeutige Erklärung abgeben.


Ist ein Widerruf über den Widerrufsbutton automatisch wirksam?

Nicht automatisch.
Der Widerrufsbutton erleichtert die Erklärung des Widerrufs, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung. Ob der Widerruf wirksam ist (z. B. Frist, Ausschlussgründe), wird weiterhin im Einzelfall beurteilt.


Muss der Widerrufsbutton auch für Gastbestellungen funktionieren?

Ja.
Der Widerruf darf nicht an ein Kundenkonto, Login oder eine Registrierung gekoppelt sein. Auch Kund:innen mit Gastbestellungen müssen den Widerruf einfach erklären können.


Gibt es Produkte ohne Widerrufsrecht?

Ja. Für bestimmte Waren ist das Widerrufsrecht von vornherein ausgeschlossen, z. B.:

  • Maßanfertigungen
  • verderbliche Waren (Lebensmittel)
  • Hygieneartikel
  • einzelne Zeitschriften (außer Abonnements),
  • Download-Produkte (digitale Inhalte ohne Datenträger)
  • Finanzprodukte

Was ist der Unterschied zwischen Ausschluss und Verfall des Widerrufsrechts?

  • Ausschluss: Das Widerrufsrecht besteht von Anfang an nicht (z. B. Maßanfertigungen).
  • Verfall: Das Widerrufsrecht besteht zunächst, erlischt aber später, z. B. bei versiegelten Hygieneartikeln nach Öffnung der Versiegelung.

Was passiert, wenn über Ausschluss- oder Verfallsgründe nicht informiert wird?

Wird der Verbraucher darüber nicht korrekt informiert, verlängert sich das Widerrufsrecht – trotz eigentlich bestehender Ausschluss- oder Verfallsgründe.

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