EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für Shopware 5

Erweiterung der Herstellerdaten für die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Fügt die notwendigen Herstellerdaten unter der Produktbeschreibung ein. Ab dem 14. Dezember 2024 ist es für jedes Produkt, das online angeboten wird, erforderlich, den Namen, den registrierten Handelsnamen oder die registrierte Marke des Herstellers, sowie die Postanschrift und eine elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Website-URL) anzugeben.  Sollte der Hersteller des Produkts keine Betriebsstätte innerhalb der Europäischen Union (EU) haben, sind Online-Händler verpflichtet, zusätzlich zu den oben genannten Herstellerinformationen, den Namen, die Postanschrift und eine elektronische Kontaktadresse (E-Mail oder Website-URL) der sogenannten verantwortlichen Person gemäß GPSR oder der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und Konformität von Produkten in den betroffenen Produktangeboten anzugeben. Wir fügen den Herstellern ein neues Feld hinzu, in dem du die geforderten Informationen hinterlegen kannst. Diese werden dann unter der Produktbeschreibung dargestellt. Auf diese Weise musst du nicht alle Produkte einzeln ändern. Du musst also nur innerhalb des Herstellers ein neues Feld befüllen.

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