Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Online-Handel: Was Shopbetreiber:innen wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 um und zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen, um die gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. Ab Juni 2025 müssen auch Online-Shops in Deutschland barrierefrei gestaltet sein, sodass Menschen mit Behinderungen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht umfassende Maßnahmen vor, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten und die digitale Teilhabe für alle zu fördern. Hier sind die wichtigsten Informationen zum neuen Gesetz für Shopbetreiber:innen.


Um was geht es eigentlich beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG verfolgt das Ziel, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen die Produkte und Dienstleistungen von Online-Shops ohne Hindernisse nutzen können. Es legt allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit fest und spezifiziert Pflichten. Das Gesetz betrifft Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 29. Juni 2025 angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie auch HIER.


Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Online-Shops, die sich an Endverbraucher richten (B2C), müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Shops, die sich an andere Unternehmen (B2B) richten, sowie Webseiten, die lediglich Informationen bereitstellen (wie Präsentationsseiten oder Blogs), aber keine Kaufoption bieten, fallen nicht unter das BFSG.


Was müssen Shopbetreiber:innen tun um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umzusetzen?

Shopbetreiber:innen müssen sicherstellen, dass ihr Online-Shop barrierefrei gestaltet ist. Dies bedeutet, dass Websites und mobile Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. Darüber hinaus müssen grundlegende Funktionen und Verfahren auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein.

Folgende Anforderungen gilt es zu erfüllen:

  • Mehrkanalige Bereitstellung von Informationen: Informationen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden und für Verbraucher auffindbar, verständlich sowie wahrnehmbar sein.
  • Textformate: Informationen sollten in Formaten vorliegen, die die Erzeugung alternativer, assistiver Formate ermöglichen.
  • Lesbarkeit: Texte müssen in geeigneter Schriftart, angemessener Größe und mit ausreichendem Kontrast sowie Abständen dargestellt werden.
  • Alternative Darstellungen: Für nicht-textliche Inhalte müssen alternative Darstellungen angeboten werden.
  • Funktionale Barrierefreiheit: Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Shopbetreiber:innen sind zudem verpflichtet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise darüber informieren, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.


“Barrierefrei Hilfswerkzeuge” – Shopware 5 Plugin von designverign

Designverign hat das Plugin „Barrierefrei Hilfswerkzeuge“ für Shopware 5 entwickelt, um insbesondere älteren Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, Menschen mit körperlicher Behinderung und Legasthenikern einen einfacheren Zugang zu ermöglichen. In Deutschland sind über 13 Millionen Bürger über 70 Jahre alt, etwa 349.000 Menschen leben mit einer Sehbehinderung, mehr als 4,5 Millionen Menschen haben eine körperliche Behinderung, und bis zu 3,5 Millionen Erwachsene haben eine Lese- und/oder Rechtschreibschwäche.

Mit „Barrierefrei Hilfswerkzeuge“ bietet designverign eine Reihe von Funktionen, die die Barrierefreiheit von Webseiten und Onlineshops verbessern. Dazu zählen die Navigation mit der Tab-Taste, erhöhte Kontraste, das Hervorheben von Links, die Vergrößerung von Texten, die Anpassung des Zeichenabstands, die Auswahl barrierefreier Schriftarten, Hilfsmittel zur Leseführung, das Pausieren von Animationen, Kurzinfos und die Anpassung des Mauszeigers.


Jetzt handeln: Barrierefreiheitsanforderungen frühzeitig umsetzen

Shopbetreiber:innen sollten frühzeitig, also am besten noch heute, damit beginnen, sich mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auseinanderzusetzen und ihr Shop-Template entsprechend anpassen (lassen), wenn sie an Endverbraucher verkaufen. So stellen sie sicher, dass sie rechtzeitig bereit sind, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen und die Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu gewährleisten.

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