Gewährleistungs-Labels und Garantie-Labels im Online-Shop: Diese Regeln gelten ab September 2026

Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Shops in der EU, die physische Waren im B2C-Bereich verkaufen, zwei standardisierte Labels zu Gewährleistung und Garantie klar sichtbar und in deutscher Sprache anzeigen: das Gewährleistungs–Label und – falls vorhanden – das Garantie-Label für die freiwillige Herstellergarantie. Ziel der Regelung ist es, dass Kundinnen und Kunden die wichtigsten Rechte (z. B. Rückgaberecht bei Mängeln, gesetzliche Gewährleistung und eventuelle zusätzliche Herstellergarantie) auf einen Blick erkennen, ohne sich erst durch Kleingedrucktes arbeiten zu müssen.
Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen, die an Verbraucher verkaufen – also an Endkunden, nicht an andere Unternehmen. Das umfasst:
- eigenständige Online-Shops,
- eigene Shops bei Marktplätzen (Amazon, eBay, etc.),
- reine Webshops ohne eigene Plattform, solange sie B2C verkaufen.
Nicht betroffen sind hingegen:
- sogenannter B2B-Handel (unternehmensbezogene Verkäufe),
- reine Dienstleistungen,
- ausschließlich digitale Inhalte, wenn kein physische Lieferung erfolgt.
Die Hinweise auf die gesetzliche Gewährleistung müssen künftig prominent sichtbar sein, im Onlinehandel also direkt in der Produktdarstellung oder zentral im Checkout. Wird eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, ist das Garantie-Label verpflichtend neben dem Produktbild oder der Beschreibung einzubinden; im Onlineshop ebenso wie im stationären Handel.
Was genau ändert sich?
Zwei Begriffe sind hier entscheidend: Gewährleistung und Garantie
- Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben: Wenn ein Produkt defekt ist, muss der Händler es reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis zurückzahlen. Das ist keine freiwillige Leistung, sondern ein verbraucherschutzrechtlicher Grundsatz, der in allen EU-Mitgliedstaaten ähnlich geregelt ist.
- Garantie ist freiwillig: Der Hersteller oder der Händler verspricht Zusatzleistungen, z. B. längere Reparaturzeiten oder eine längere Laufzeit. Diese Garantie muss klar und überprüfbar definiert sein: allgemeine Floskeln wie “umfangreiche Garantie” reichen nicht.
Ab September 2026 müssen diese beiden Elemente explizit gekennzeichnet werden:
- das Gewährleistungs-Label für alle verkauften physischen Waren (auch Gebrauchtwaren),
- zusätzlich das Garantie-Label, wenn für das Produkt eine echte Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren vorliegt und die EU-Vorgaben dazu erfüllt sind.
Die Labels müssen farbig und in der jeweiligen Landessprache des Marktes angezeigt werden – in Deutschland also in deutscher Sprache – und dürfen nicht in Fußzeilen oder im Impressum versteckt werden.
Wie müssen die Gewährleistungs-Labels und Garantie-Labels aussehen und wo eingebunden werden?
Die Gewährleistungs- und Garantie-Labels dürfen nicht frei gestaltet werden. Die EU hat vorgegebene Formen mit Symbolen und Layout, die klar erkennbar und gut lesbar sein müssen. Das Aussehen des Gewährleistungs-Labels leitet sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25.09.2025 ab, auf der EU-Rechtsseite können Sie die Grafik direkt als PDF herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202501960
Entscheiden ist, dass Sie das Label in der jeweils passenden Landessprache verwenden und es nicht verändern, verkleinern oder in eigene Designs integrieren.
Das Gewährleistungs-Label muss farbig und in hervorgehobener Weise sichtbar sein, z. B. neben dem Produktbild, in der Produktbeschreibung oder zentral im Checkout-Bereich. Eine bloße Verlinkung oder Aufführung im Footer oder nur in den AGB genügt nicht. Der QR-Code auf dem Label führt Verbraucher.innen zu einer EU-Informationsseite mit weiteren Details zu den Gewährleistungs- und Garantie-Rechten. Weitere Informationen finden Sie auch in folgendem Blogbeitrag von eRecht24: Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht: Das müssen Online-Händler jetzt beachten
Das Garantie-Label muss direkt auf der jeweiligen Produktseite eingebunden werden. Eine ausschließliche Darstellung an einer zentralen Stelle im Online-Shop – wie etwas erst im Checkout-Prozess – genügt hier nicht. Zulässig ist allerdings eine geschachtelte Anzeige, beispielsweise über ein ausklappbares Element oder einen klickbaren Bereich. Entscheidend ist, dass das Garantie-Label für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht auffindbar ist und nach dem Anklicken vollständig angezeigt wird. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch unter: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/neues-eu-label-2026
Was passiert, wenn die Pflicht nicht umgesetzt wird?
Bei der Einbindung der Gewährleistungs-Label und Garantie-Label handelt es sich um Informations- und Kennzeichnungspflichten im Verbraucherschutzrechte. Wird die Pflicht nicht oder nicht korrekt umgesetzt, kann das rechtliche Risiken mit sich bringen – etwa Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherorganisationen.
Zwischen Frist und Praxis
Die Regelung gilt verbindlich ab dem 27. September 2026, aber die Umsetzung braucht Zeit. Wer sich jetzt informiert, einen klaren Plan erstellt und die technischen Stellen im Shop identifiziert, kann die Umsetzung strukturiert und entspannt durchziehen, ohne sich kurz vor der Frist mit Hektik auseinandersetzen zu müssen. Erste verfügbare Lösungen für die technische Einbindung der Gewährleistungs-Label und Garantie-Label gibt es für Shopware 5 bereits von Fishnet Services: Einheitliches EU-Label für Gewährleistung und Garantie. Weitere verfügbare oder angekündigte Lösungen für andere Shop-Systeme und Plattformen werden wir nach und nach ergänzen.